Was bedeutet Beförderungspflicht?
Taxis sind Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und haben eine Beförderungspflicht. Wo auch immer Sie in ein freies Taxi einsteigen, müssen Sie auch innerhalb der Stadtgrenzen gefahren werden.
Es gibt nur wenige Gründe, aus denen eine Fahrt abgelehnt werden darf oder muss (siehe unten).
Kurze Fahrten gehören definitiv nicht zu den Ablehnungsgründen.
Muss ich immer das erste Taxi nehmen?
Es stimmt nicht, dass Sie immer das erste Taxi nehmen müssen.
Die Hamburger Taxiverordnung bestimmt, dass Sie die freie Auswahl zwischen den Taxen haben, sofern diese „abfahrbereit“ sind.
(Es leuchtet ein, dass man bei mehrspurigen Taxenständen nicht einfach mitten hinein gehen kann, denn alle anderen Taxen müssten rangieren, um die Taxe Ihrer Wahl abfahrbereit zu machen.)
Grundsätzlich ist es fair, das erste Taxi zu nehmen, denn das wartet am längsten am Stand und freut sich darüber, wieder in Fahrt zu kommen. Und bei der weit überwiegenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen werden Sie gut und kompetent bedient.
Aber:
Alle Taxen haben denselben Preis, also können Sie auch vergleichbare Leistung erwarten. Zu dieser Leistung gehört z.B. ein sauberes Taxi.
Scheuen Sie sich also nicht, ein anderes Taxi zu wählen, wenn der erste Wagen vor Dreck strotzt und offenkundig seit einer Woche nicht gewaschen wurde. Belohnen Sie die Kollegen, die für ein sauberes Auto sorgen und steigen Sie dort ein. Sagen Sie dem Fahrer gerne, weshalb Sie ihn ausgewählt haben.
Scheuen Sie sich auch nicht, ein Taxi wieder zu verlassen oder gar nicht erst zu besteigen, wenn es innen schmutzig ist, nach Essen riecht oder sonstwie unappetitlich wirkt. Sagen Sie dem Fahrer den Grund und wählen Sie einen anderen Wagen.
Kann der Fahrer den Weg frei bestimmen?
Nein! Sie haben das Recht darauf, stets auf dem kürzesten Weg gefahren zu werden.
Der Hamburger Taxentarif kennt praktisch keine verkehrsbedingten Wartezeiten. Erst nach einer Minute beginnt die Zeitzählung in Cent und Euro („Karenzminute“). Das kommt auch im starken Berufsverkehr praktisch nie vor.
Also ist der kürzeste Weg auch der preislich günstigste Weg.
Manchmal ist der allerkürzeste Weg aber nicht praktikabel, weil er weite Strecken durch Tempo-30-Zonen oder Feldwege führen würde. Die meisten Fahrgäste möchten das nicht. In der Regel erzeugt der zweitkürzeste Weg über parallel führende Hauptstraßen nur Mehrkosten von 10, 20 oder 30 Cent.
Wenn Sie einen eigenen Weg bevorzugen, so sagen Sie das bitte zu Beginn der Fahrt. Jeder vernünftige Taxifahrer freut sich, wenn der Fahrgast ihm klare Vorgaben macht.
Was kann ich tun, wenn ich mich unsicher fühle?
Sie haben ein Recht auf ruhige und sichere Beförderung
Sollten Sie nach Beginn der Fahrt das Gefühl haben, dass das Taxi unsicher ist (z.B. untypische Fahrgeräusche, Rütteln, Schütteln, etc.) so steigen Sie wieder aus und nehmen Sie ein anderes Taxi.
Das gleiche gilt, wenn Sie mit dem Fahrstil des Fahrers nicht einverstanden sind. Zu dichtes Auffahren, zu schnelles Fahren oder Telefonieren ohne Freisprechanlage gefährdet Ihre Sicherheit und muss nicht toleriert werden. Wenn der Fahrer uneinsichtig ist, steigen Sie wieder aus.
Zahlen Sie ggf. den Betrag des Taxameters (das sollte Ihnen Ihre Sicherheit wert sein) und lassen Sie sich eine Quittung geben, um sich beschweren zu können (s.u.).
Welche Fahrten dürfen abgelehnt werden?
Es gibt Fahrten, die ein Taxi ablehnen muss:
Diese Fälle sind aber eher theoretischer Natur, denn ausgeschlossen ist u.a. die Beförderung von Leichen, Gefahrstoffen, Waffen und Sprengstoff.
(Lassen Sie also ihren Bärentöter lieber daheim, wenn Sie Taxi fahren wollen.)
Es gibt Fahrten, die ein Taxi ablehnen darf.
Als häufigster Ablehnungsgrund dürften Hunde gelten. Mit Ausnahme von Blindenhunden ist die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren freiwillig.
Bitte geben Sie das bei der Taxenbestellung an. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die eine Tierhaarallergie haben, andere haben einfach Angst vor Hunden. Das ist zu respektieren.
Wenn Ihr Hund mitgenommen wird, so gehört er in den Fußraum des Beifahrers; nur dort kann er sicher befördert werden. Wenn es nass ist, trocknen Sie den Hund vor der Fahrt bitte ab und legen Sie ggf. ein Tuch über die Kante des Sitzes, damit er nicht beschmutzt wird.
Rücksichtsvolle Hundehalter mit gut erzogenen Hunden werden stets ein Taxi finden.
Personen mit „ekelerregendem Aussehen“ müssen nicht befördert werden. Das bezieht sich keinesfalls auf bedauernswerte Menschen mit schlimmen Hautkrankheiten, sondern auf Fahrgäste, die beispielsweise so sehr dem Alkohol zugetan waren, dass sich das Resultat auf der Hose wiederfindet...
Personen, die dem äußeren Anschein nach nicht in der Lage sein werden, den voraussichtlichen Fahrpreis zu entrichten und die nicht Willens oder in der Lage sind, eine angemessene Vorauszahlung zu leisten, müssen nicht befördert werden.
- Fahrten außerhalb der Stadtgrenzen („Pflichtfahrgebiet“)
Bei Fahrten nach Außerhalb ist der Fahrpreis frei vereinbar.
Das Taxi kann eine solche Fahrt ablehnen, insbesondere, wenn keine Einigung über den Fahrpreis zustande kommt.
In der Praxis ist das selten, denn solche längeren Fahrten sind ja guter Umsatz. Bei Fahrten in das Hamburger Umland ist es auch üblich, zum ganz normalen Tarif auf Taxameter zu fahren.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass bei Fahrten über 50 Kilometer der volle Mehrwertsteuersatz (19%) fällig wird, was zu entsprechend höheren Preisen führen muss.
Welche Pflichten habe ich als Fahrgast?
Sie haben die Pflicht, den angezeigten Fahrpreis zu zahlen.
Das klingt so selbstverständlich wie es ist.
Und das gilt letztlich auch, wenn Sie mit der Fahrt unzufrieden waren, denn Unstimmigkeiten lassen sich selten vor Ort klären. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Quittung geben und machen Sie sich Notizen über die Wegstrecke oder die Vorkommnisse, um sich zu beschweren (s.u.).
Sie haben die Pflicht, den Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen.
Das kennen Sie aus Bus und Bahn – dort ist es genauso.
Solche Anweisungen beziehen sich auf die Sicherheit des Fahrbetriebes. Sie müssen sich z.B. auch auf den Rücksitzen angurten. Das dient nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern auch der des Fahrers.
Die (freiwillige) Mitnahme von Kleintieren, also Katzen oder Kaninchen, muss in geeigneten Transportbehältern erfolgen, die eine Verschmutzung verhindern und die im Fahrzeug gesichert werden müssen.
Die Mitnahme von losen Flaschen, gar offenen Bierflaschen, gefährdet ebenfalls die Sicherheit, weil sie im Falle einer Notbremsung oder eines Unfalls zu tödlichen Geschossen werden können.
Wo und wie kann ich mich beschweren?
Täglich finden in Hamburg abertausende Taxifahrten statt, ohne dass es den geringsten Anlass zu einer Beschwerde gibt! Das Gros der Kolleginnen und Kollegen ist ortskundig, freundlich und hilfsbereit.
Sollten Sie allerdings an ein „schwarzes Schaf“ geraten sein (was bei ca. 3.500 Taxen und einem Vielfachen an Taxifahrern leider nicht völlig auszuschließen ist), so beschweren Sie sich bitte bei der Aufsichtsbehörde.
- Lassen Sie sich eine Quittung mit Start- und Zielort ausstellen,
- achten Sie darauf, dass die eingestanzte oder aufgedrucke vierstellige „Ordnungsnummer“ mit dem gelben Schild, das sich hinten rechts im Fenster der Taxe befindet, übereinstimmt
- und notieren Sie sich möglichst auf der Quittung den Namen des Fahrers / der Fahrerin.
Jeder Fahrer muss einen Fahrerausweis mit Namen und Lichtbild gut sichtbar im Taxi angebracht haben.
Auf jeder Hamburger Taxiquittung ist die Adresse der Aufsichtsbehörde aufgedruckt. Beschweren Sie sich dort, denn nur so können wir gemeinsam für eine dauerhaft gute Qualität unserer Dienstleistung sorgen.